OLG Düsseldorf - Beschluß vom 18.06.1993 (17 W 33/93)
Bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO dürfen Tatsachen, die erst nach der Erledigungserklärung vorgetragen worden sind, jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie unstreitig sind (OLG Köln, MDR 1969, 848; [...]