LAG Chemnitz - Beschluß vom 14.06.1993 (4 Ta 12/93)
I. Der Kläger hat Klage erhoben mit den Anträgen: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 28.09.1992 aufgelöst wird, sondern über den 30.11.1992 hinaus unverändert [...]