BGH - Beschluß vom 04.03.1993 (V ZB 5/93)
I. Der Kläger, seine Ehefrau und sein ältester Sohn (Kläger zu 2 und 3) sind Miteigentümer eines Grundstücks in M.. Sie beabsichtigten, es zu bebauen, und bestellten zu diesem Zweck ein Erbbaurecht, und zwar zugunsten [...]