OLG Koblenz - Beschluß vom 30.06.1992 (14 W 232/92)
Die Antragsteller hatten von den Antragsgegnern ein Einfamilienhaus gekauft, an dessen offenem Kamin sie später Schäden feststellten. Deshalb erwogen sie, die Antragsgegner wegen arglistigen Verhaltens auf [...]