Durch den angefochtenen Beschluß das Amtsgericht - Familiengericht - in Saarbrücken den Geschäftswert für das isolierte Verfahren auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens der Parteien auf 3 x 800,00 DM (monatlicher Mietwert) gleich 2.400,00 DM festgesetzt.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, mit der sie die Festsetzung des Geschäftswertes auf das 12-fache des Mietwertes zu erreichen suchen, ist nicht begründet.
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