LAG München - Beschluß vom 30.10.1990 (5 Ta 135/90)
I. Die Beklagte hat dem Kläger, der bei ihr seit 01.05.1989 zu einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt von 6.500,-- DM beschäftigt war, am 15.05.1990 entlassen. Mit Schriftsatz vom 16.05.1990 hat der Kläger [...]