LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 29.05.1990 (8 Ta 54/90)
Die gemäß §§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, 25 Abs. 2 Satz 1 GKG statthafte, innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3, Abs. 1 Satz 4 GKG eingelegte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der durch eine etwa zu hohe [...]