OLG München - Beschluß vom 30.05.1989 (17 W 1663/89)
Das Rechtsmittel ist nach § 25 Abs. 2 GKG, § 9 Abs. 2 BRAO zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Krankenversicherung bestimmt sich nach § 3 [...]