LAG München - Beschluß vom 08.03.1988 (5 Ta 78/88)
1. Die nach § 10 Abs. 3 BRAGO statthafte Beschwerde ist im wesentlichen begründet. Dabei ist der Beschluß des Arbeitsgerichts schon deshalb aufzuheben, weil er den Streitwertjeweils für bestimmte Gebührentatbestände [...]