OLG Stuttgart - Beschluß vom 04.03.1986 (8 W 88/86)
1. Im Kostenfestsetzungsbeschluß vom 18.11.1985 hatte der Rechtspfleger die Kosten des Rechtsbeistandes in Höhe von 817,38 DM als erstattungsfähig anerkannt und die von der Beklagten zu erstattenden Kosten auf 2.270,17 [...]