OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.03.1986 (15 W 8/86)
Die von dem Anwalt des Beklagten erhobenen Schreibauslagen (Ablichtungskosten; § 27 BRAGO) sind dem Grundsatz nach erstattungsfähig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) § 133 ZPO sieht als Ordnungsvorschrift zwar nur vor, daß den [...]