OLG Hamburg - Beschluß vom 12.03.1986 (8 W 50/86)
Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß gilt nach §§ 11 Abs. 2 Satz 5, 21 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 RpflG als Beschwerde; sie ist form- und fristgerecht eingelegt, kann jedoch in der Sache keinen Erfolg [...]