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OLG Bremen - Beschluß vom 28.10.1986 (2 W 117/86)

Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

Die Antragstellerin, die ihren Sitz in Bremen hat, hat durch ihre Rechtsanwälte in Hannover bei dem Amtsgericht Bremen einen Mahnbescheid gegen die ebenfalls in Bremen wohnende Antragsgegnerin erwirkt. Nachdem diese [...]
OLG Bremen - 27.03.1986 (2 W 21/86)

OLG Bremen - 27.03.1986 (2 W 21/86)

»In der Rechtspr. ist umstritten, ob der Beklagte, der nach einem Vergleich »die Kosten des Rechtsstreits« zu tragen hat, auch die Mehrkosten tragen muß, die durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts entstanden [...]