AG Hagen in Westf. - 29.11.1985 (23 OWi 94/85) - DRsp Nr. 1992/11553
AG Hagen in Westf., vom 29.11.1985 - Aktenzeichen 23 OWi 94/85
DRsp Nr. 1992/11553
c. Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse eines selbständigen Anwalts als Mandant Ä mangels anderweitiger Darlegungen Ä in Höhe eines durchschnittlichen Netto-Einkommens.
»... Was die im Rahmen des § 12BRAGebO zu berücksichtigenden Einkommensverhältnisse des betroffenen Anwalt anlangt, so gilt folgendes: Die schlichte, in keiner Weise spezifizierte Behauptung der Verteidiger, ihr Mandant habe weit über dem Durchschnitt liegende Einkommensverhältnisse, reicht [für die vorliegend vorzunehmende Beurteilung] nicht aus.
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