OLG Koblenz - Beschluß vom 04.06.1985 (14 W 302/85)
Die gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 3 BRAGO, 21 RpflG, 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Unrecht meint der Beschwerdeführer, daß ihm eine volle Prozeßgebühr zustehe. Die Tätigkeit des [...]