OLG Karlsruhe - 24.09.1985 (4 W 71/85)
»Zwar hat das BAG (AP § 91 a ZPO Nr. 7) ausgesprochen, daß derjenige, der sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begebe, die Kosten zu tragen habe, selbst wenn er möglicherweise bei Entscheidung des [...]