OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 28.10.1985 (6 U 280/85)
Die Erinnerung ist in zulässiger Weise eingelegt (§§ 21 Abs. 2, 11 Abs. 2 RpflG., 104 ZPO). Da die Erinnerung ein Verfahren vor dem Rechtspfleger betrifft, ist es unschädlich, daß die Erinnerungsschrift nicht vom [...]