OLG Stuttgart - Beschluß vom 19.07.1983 (8 W 123/83)
Die Kläger wenden sich dagegen, daß das Landgericht auf die Erinnerung der Beklagten in Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Rechtspflegers vom 4.1,1983 auf seiten der Kläger eine 10/10 Erörterungsgebühr [...]