OLG Koblenz - Beschluß vom 21.10.1982 (14 W 548/82)
Die nach §§ 104 ZPO, 21 RPflG als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung ist zulässig und auch begründet. Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist für den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin die Erörterungsgebühr [...]