OLG Bremen - Beschluß vom 22.12.1982
2 W 100/82
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 § 32 Abs. 2 ; ZPO § 91 ;
Fundstellen:
JurBüro 1983, 563
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 30.06.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 1673/1982

Anwaltsgebühren: Anfall der vollen oder ermäßigten Prozeßgebühr

OLG Bremen, Beschluß vom 22.12.1982 - Aktenzeichen 2 W 100/82

DRsp Nr. 1999/2973

Anwaltsgebühren: Anfall der vollen oder ermäßigten Prozeßgebühr

Für die Entscheidung kann es offen bleiben, ob eine Prozeßgebühr nach § 31 Abs. 1 BRAGO oder eine nach § 32 BRAGO ermäßigte Prozeßgebühr dadurch angefallen ist, daß mit der Erhebung des Widerspruchs zugleich der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt worden ist, da eine solche Prozeßgebühr jedenfalls dann nicht gemäß § 91 ZPO erstattungsfähig ist, wenn - wie hier - der Gläubiger einen solchen Antrag bereits selbst zugleich mit dem Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides gestellt hat.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 § 32 Abs. 2 ; ZPO § 91 ;

Gründe: