OLG Bamberg - Beschluß vom 23.04.1982 (5 W 18/82)
Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägers ist unbegründet, weil zugunsten seines Prozeßbevollmächtigten keine Beweisgebühr entstanden ist. Entgegen der Ansicht des Klägers ist durch die Anordnung der Ladung einer [...]