KG - Beschluß vom 08.01.1982 (1 WF 3739/81)
Das Rechtsmittel ist als nicht fristgebundene Beschwerde gemäß § 128 Abs. 4 BRAGO zulässig. Es ist nur teilweise begründet. Nach der Teilrücknahmeerklärung bezieht sich das Beschwerdeverfahren nur noch auf die Frage, [...]