BGH - Beschluß vom 11.12.1981 (V ZR 49/81)
Der Streitwert für die Klage des Grundstückseigentümers auf Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfallanspruch: § 2 Nr. 4 ErbbauVO) als eines grundstücksgleichen Rechts ist entsprechend § 6 ZPO nach dem Wert des [...]