OLG Koblenz - Beschluß vom 03.11.1980 (14 W 454/80)
Die gemäß §§ 104 ZPO, 21 RpflG zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist begründet. Durch die Anhörung des von der Beklagten gestellten Zeugen ist die Beweisgebühr (§ 31 Abs. 1 Ziffer 3 BRAGO) erfallen. Der [...]