OVG Niedersachsen - Beschluß vom 13.04.1978 (VIII OVG A 59/76) - DRsp Nr. 1997/7466
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 13.04.1978 - Aktenzeichen VIII OVG A 59/76
DRsp Nr. 1997/7466
1. Dem Beigeladene können die Kosten des Verfahrens nur dann auferlegt werden, wenn er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat.2. Eine schwierige Rechtsfrage (hier: nachträgliche Erhöhung von Pflegesätzen) braucht nach Erledigung der Hauptsache nicht mehr entschieden zu werden. Vielmehr entspricht es in einem solchen Fall der Billigkeit, die Kosten gegeneinander aufzuheben.