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OLG Hamburg - Beschluß vom 10.07.1978 (8 W 169/78)

Kostenerstattung: Schreibauslagen

Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß gilt nach §§ 11 Abs. 2 Satz 5, 21 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 RpflG als Beschwerde; sie ist form- und fristgerecht eingelegt und muß in der Sache teilweise Erfolg [...]
OLG Hamburg - Beschluß vom 13.03.1978 (8 W 69/1978)

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß gilt nach §§ 11 Abs. 2 Satz 5, 21 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 RpflG als Beschwerde; sie ist form- und fristgerecht eingelegt, kann jedoch in der Sache keinen Erfolg [...]