Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
LAG Hamm, Beschluß vom 20.04.1978 - Aktenzeichen 8 Ta 9/78
DRsp Nr. 2001/5361
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
1. Seit dem Inkrafttreten der Kostennovelle 1975 kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren neben dem Urteilsstreitwert des § 61 Abs. 2 ArbGG ein besonderer Kostenstreitwert nach § 25 GKG festgesetzt werden.2. Es wird daran festgehalten, daß sich der Streitwert in arbeitsgerichtlichen Bestandsstreitigkeiten regelmäßig nach dem Vierteljahreseinkommen bestimmt (Bestätigung von LAG Hamm AP Nr. 19 zu § 12 ArbGG).
Normenkette:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Gründe
.
I.
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