KG - Beschluß vom 17.11.1977 (22 W 3656/77)
Die Beschwerde ist gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG zulässig. Sie ist auch rechtzeitig, da sie zwar nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten im Sinne den § 25 Abs. 2 Satz 3, 1. Alternative, Abs., 1 Satz 4 GKG, jedoch [...]