LG Köln - Beschluß vom 21.07.1976 (70 O 40/76)
Bei der Streitwertfestsetzung ist zunächst von einem Wert der Grundstücke von 2.500.000,-- DM auszugehen. Diesen Wert hat der Antragsteller als Kläger in der Hauptsache selbst angegeben. Seine Behauptungen in [...]