OLG Hamburg - Beschluß vom 11.11.1976
8 W 226/76
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
JurBüro 1977, 205
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 17.08.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 62 O 55/76

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

OLG Hamburg, Beschluß vom 11.11.1976 - Aktenzeichen 8 W 226/76

DRsp Nr. 1999/3015

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

Eine Erörterungsgebühr kann auch dadurch entstehen, daß sich der Prozeßgegner anläßlich einer Diskussion zwischen Gericht und dem anderen Prozeßbeteiligten nicht ausdrücklich hierzu äußert.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

Die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß gilt nach §§ 11, 21 RpflG als Beschwerde. Sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden und auch begründet.