OLG Stuttgart - Beschluß vom 15.10.1976 (8 W 427/76)
Die sofortige Beschwerde des Beklagten, mit der sich diese gegen die Festsetzung einer Beweisgebühr in Höhe von DM 544,-- DM nebst Mehrwertsteuer wendet, ist zulässig, aber sachlich nicht gerechtfertigt. Es trifft zwar [...]