OLG Bamberg, Beschluß vom 27.03.1975 - Aktenzeichen 2 W 16/75
DRsp Nr. 2001/5475
Streitwert: Grundstück - Auflassung
Wird einer Auflassungsklage eine Gegenforderungen oder ein Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten, bestimmt sich der Streitwert gleichwohl nach dem Verkehrswert des Grundstücks.