Der Kläger war Eigentümer des Kraftfahrzeuges Daimler-Benz 280 SE Coupé mit dem amtlichen Kennzeichen B-... Mit diesem befuhr die Ehefrau des Klägers, E. W. geb. K., am 5. Dezember 1972 gegen 11.00 Uhr die Steinstraße in Berlin-Lichtenrade in südlicher Richtung. Sie beabsichtigte, die Bahnhofstraße zu überqueren und ihre Fahrt in der Briesingstr. fortzusetzen.
Der Beklagte zu 2) befuhr mit dem Einmann-Bus des Beklagten zu 1) mit dem amtlichen Kennzeichen B-... die Bahnhofstraße in westlicher Richtung, kam also für die Ehefrau des Klägers von links.
In dem Bereich der Kreuzung, in der die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen, und zwar geriet der
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