OLG Braunschweig, Beschluß vom 19.07.1973 - Aktenzeichen 1 U 26/73
DRsp Nr. 2001/5479
Streitwert: Herausgabe - Gegenleistung
Streiten die Parteien im Rahmen einer Herausgabeklage tatsächlich nur um die Höhe der Gegenleistung, ist deren wirtschaftliche Betrachtungsweise für den Streitwert bestimmend.