BVerfG - Beschluß vom 17.10.1973 (1 BvL 25/61)
Der Antrag ist unbegründet. § 34 Abs. 3 BVerfGG sieht nur die Erstattung derjenigen Auslagen vor, die einem am Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten erwachsen sind (BVerfGE 1, 433 [438]). Die gemäß § [...]