Autor: Herrmann |
Gerichtliche Eilrechtsschutzverfahren sind die Verfahren gem. §§ 80, 80a VwGO auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie die Verfahren gem. § 123 VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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