Autoren: Pflüger/Stollenwerk |
Zwischen der Verfahrens- und der Terminsgebühr kann es zu Überschneidungen kommen, weil die Verfahrensgebühr als Dauergebühr ("Betriebsgebühr") zunächst einmal auch sämtliche Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung erfasst, die mit einem Termin zusammenhängen. Soweit die Tätigkeit terminsbezogen ist, tritt die Verfahrensgebühr jedoch hinter der Terminsgebühr als besonderer Gebühr zurück (siehe Teil 6/20.6.3).
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