Autoren: Pflüger/Stollenwerk |
Durch die Verfahrensgebühr werden insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche des Rechtsanwalts abgegolten:
Akten (Akteneinsicht, Antrag auf Akteneinsicht), |
Beiordnung (Antrag auf Beiordnung, auf Bestellung zum Pflichtverteidiger), |
Beratung, |
Beschwerden (sofern sie vergütungsrechtlich keine besonderen Angelegenheiten darstellen), |
Erinnerungen (sofern sie vergütungsrechtlich keine besonderen Angelegenheiten darstellen), |
Ermittlungstätigkeit (eigene, Begleitung fremder), |
Gespräche (mit Angehörigen, Ermittlungsbehörden,Sachverständigen, Zeugen), |
Informationsaufnahme und Informationsbeschaffung, |
Kosten (Antrag auf Festsetzung), |
Notizen, |
Rechtsmittel (Einlegung beim iudex a quo), |
Schriftverkehr außerhalb und innerhalb des Verfahrens, |
Streitwert (Antrag auf Festsetzung), |
Tatortbesichtigung, |
Teilnahme an Ermittlungshandlungen, |
Verteidigungsstrategie (Entwurf, Besprechung), |
Vorbereitung von anderen als Hauptverhandlungsterminen, |
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