6/20.5.3 Abgeltungsbereich

Autoren: Pflüger/Stollenwerk

Durch die Verfahrensgebühr werden insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche des Rechtsanwalts abgegolten:

Akten (Akteneinsicht, Antrag auf Akteneinsicht),

Beiordnung (Antrag auf Beiordnung, auf Bestellung zum Pflichtverteidiger),

Beratung,

Beschwerden (sofern sie vergütungsrechtlich keine besonderen Angelegenheiten darstellen),

Erinnerungen (sofern sie vergütungsrechtlich keine besonderen Angelegenheiten darstellen),

Ermittlungstätigkeit (eigene, Begleitung fremder),

Gespräche (mit Angehörigen, Ermittlungsbehörden,Sachverständigen, Zeugen),

Informationsaufnahme und Informationsbeschaffung,

Kosten (Antrag auf Festsetzung),

Notizen,

Rechtsmittel (Einlegung beim iudex a quo),

Schriftverkehr außerhalb und innerhalb des Verfahrens,

Streitwert (Antrag auf Festsetzung),

Tatortbesichtigung,

Teilnahme an Ermittlungshandlungen,

Verteidigungsstrategie (Entwurf, Besprechung),

Vorbereitung von anderen als Hauptverhandlungsterminen,