6/20.5.2 Rechtsnatur

Autoren: Pflüger/Stollenwerk

Die Verfahrensgebühr ist eine Dauergebühr, die sich über den gesamten verfahrensrechtlichen Abschnitt erstreckt. Sie fällt deshalb stets an, weil der Rechtsanwalt mit jeder mandatsbezogenen Tätigkeit "sein Geschäft betreibt". Nur dort, wo für eine bestimmte Tätigkeit eine besondere Gebühr vorgesehen ist, etwa eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin, tritt die Verfahrensgebühr hinter dieser besonderen Gebühr zurück.