6/20.12.1 Normzweck

Autoren: Pflüger/Stollenwerk

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren wird nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV RVG abgerechnet. Es entstehen eine Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV RVG und ggf. Terminsgebühren nach Nr. 5114 VV RVG. Wird der Verteidiger erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren tätig, entsteht zudem die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG (vgl. Anm. Abs. 1 zu Nr. 5100 VV RVG).