6/16.4.4 Terminsgebühren im gerichtlichen Verfahren erster Instanz (Nr. 4108/4109, 4114/4115, 4120/4121, 4102 VV RVG)

Autor: Stollenwerk

Die Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr sind beim bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt nicht anders als beim Wahlverteidiger, so dass auf Teil 6/7 verwiesen werden kann.

Zu den gebührenrechtlichen Auswirkungen der Verbindung bzw. Trennung von Verfahren siehe Teil 6/7.9.1.

Die gebührenrechtlichen Auswirkungen von Verweisung und Zurückverweisung sind in Teil 6/7.9.2 näher ausgeführt.