6/12.4 Tätigwerden im damit zusammenhängenden Beschwerdeverfahren

Autor: Kotz

Beispiel 3

Wie Beispiel 1, nur dass der Verurteilte gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zu Gunsten des A Erinnerung einlegt, die - nachdem ihr nicht abgeholfen wurde - nach entsprechendem Sachvortrag durch R kostenpflichtig verworfen wird.

Hier steht R aus dem Beschwerdewert eine Gebühr i.H.v. 0,5 aus Nr. 3500 VV RVG i.V.m. Vorbem. 4 Abs. 5 Nr. 2 VV RVG zu.