Autor: Weitbrecht |
Für den Fall, dass der Zeitaufwand nicht abgeschätzt werden kann, Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitwerts auftreten, hoher Arbeitsaufwand nicht abschätzbaren Umfangs sich abzeichnet, auch im Falle des Aufenthalts des Mandanten im Ausland, aber auch aus dem Aspekt allgemein anerkannter bewährter Zweckmäßigkeit17) heraus empfiehlt sich die Vereinbarung einer Zeitvergütung.
Ein weiteres Muster einer Zeitvereinbarungsvergütung findet sich unter Teil 1/6.24.4.
MusterVergütungsvereinbarung gemäß § In der Angelegenheit Mandant: … Az.: … gegen Gegner: … habe ich Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... mit der Durchführung des
beauftragt. Für diese anwaltliche Tätigkeit erhält der Anwalt anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Vergütung in Höhe von … € (in Worten: … Euro) je Arbeitsstunde. |
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