8/8.3.2 Pauschalvergütungsvereinbarung

Autor: Weitbrecht

Unter Teil 8/8.4 sind Anhaltspunkte für die Berechnung der Höhe der Vergütung in sozialrechtlichen Angelegenheiten dargestellt. Die Darlegung des Zeitaufwands, der für die Bearbeitung einer sozialrechtlichen Angelegenheit erforderlich ist, kann daher, konsequent zu Ende gedacht, statt zur Bestimmung der notwendigen Höhe einer Stundenvergütung auch zur Vereinbarung einer Pauschalvergütung führen.

Je sicherer die Basis zur Bestimmung des notwendigen Zeitaufwands ist, desto weniger läuft der Rechtsanwalt Gefahr, das typische Risiko der Pauschalvereinbarung zu verwirklichen und mit immer höherem Zeitaufwand bei fester Pauschalvergütung seine eigene Arbeit zu entwerten und den der Kalkulation zugrunde liegenden Stundensatz zu minimieren (Risiko der Kostenüberschreitung9)

).

Ein festes Honorar kann aber im forensischen Bereich auch schnell das berufsrechtliche Risiko (§ 49b BRAO) der Gebührenunterschreitung der gesetzlichen Gebühren mit sich bringen. Allerdings ist die Sicht "ex ante"10)

und damit auch die vorhergehende Einschätzung des mutmaßlichen Zeitaufwands maßgeblich.