1/6.21 AGB-Prüfung einer Vergütungsvereinbarung

Autor: Senger-Sparenberg

Im Fachhandel und bei Anwaltsorganisationen werden vorgedruckte Vergütungsvereinbarungen angeboten. Solche Formulare können auch aus EDV und Internet abgerufen werden. Einerseits kann der Gebrauch solcher Vorformulierungen nur empfohlen werden, um auf Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht zu werden und nichts Wesentliches zu übersehen. Andererseits sind solche Formulare aber Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. § 305 BGB und damit über § 3a Abs. 2 RVG hinaus einer Inhaltskontrolle ausgesetzt. Führt diese zur Feststellung einer nach Treu und Glauben unangemessenen Benachteiligung des Mandanten, dann droht Unwirksamkeit der gesamten Vergütungsvereinbarung. Solche Gefahr besteht darüber hinaus bei jeder nicht vom Mandanten formulierten Vereinbarung, insbesondere wenn der Rechtsanwalt von ihm selbst oder von dritter Seite formulierte Vereinbarungstexte für eine Vielzahl von Anwendungsfällen vorhält und verwendet.

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