1/6.11 Pauschalvertrag mit Dauermandanten

Autor: Senger-Sparenberg

Mittelgroße und kleinere Unternehmen oder Vereinigungen, die keine eigene Rechtsabteilung unterhalten, aber auch Handwerksbetriebe und sonstige Gewerbetreibende haben einen Bedarf an kontinuierlicher anwaltlicher Beratung und außergerichtlicher Vertretung auf verschiedensten Rechtsgebieten. Dieser Bedarf kann geregelt werden durch Abschluss eines Pauschalvertrags, in dem sich der Rechtsuchende verpflichtet, alle zukünftigen Beratungen und außergerichtlichen Vertretungen einem bestimmten Rechtsanwalt zu übertragen gegen Zahlung einer festgelegten, für alle Anwaltsleistungen gleichbleibenden Monats- oder Jahresvergütung, die also losgelöst ist von Art und Gegenstandswert der verschiedenen Anwaltstätigkeiten. Ein derartiger Dauervertrag hat für den Mandanten den Vorteil, bei von vornherein überschaubaren Kosten ständig Rechtsberatung und außergerichtliche Rechtsvertretung in Anspruch nehmen zu können. Für den Rechtsanwalt sind umgekehrt Pauschalverträge ein Konstantfaktor bei den zu erwartenden Kanzleieinnahmen.