Autor: Kaiser |
Die Erinnerung gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 573 ZPO) und die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§§ 321a ZPO,
Die Gebühren erhält nicht nur der antragstellende Anwalt, sondern auch der des Antragsgegners, sofern auch dessen Auftrag auf das Verfahren beschränkt ist. Legt Letzterer Anschlusserinnerung ein, wird hierdurch kein neues Verfahren eingeleitet, wohl aber, wenn er gegenüber der dem Antrag stattgebenden Entscheidung nunmehr seinerseits einen Abänderungsantrag stellt.
Entsprechendes gilt im Arbeitsgerichtsprozess (§§ 78, 78a ArbGG) und für die Anhörungsrüge im Verwaltungsgerichtsprozess (§ 152a VwGO), im Sozialgerichtsprozess (§ 178a SGG) und im Finanzgerichtsprozess (§ 133a FGO), der Gegenstandswert richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers.
Bei der Anhörungsrüge findet eine Kostenerstattung nicht statt (§ 12a Abs. 6 RVG).
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|