I.
Durch Urteil des Landgerichts München I vom 07.09.1999 wurde der damalige Angeklagte vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig freigesprochen. Mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts München vom 18.01.2000 wurden Kosten für ein Privatsachverständigengutachten nicht anerkannt. Eine Rechtsmittelbelehrung war dem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht beigefügt.
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