OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 2 W 36/05
DRsp Nr. 2005/4696
Zweites Versäumnisurteil - Terminsgebühr
»Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.«