I.
Die Klägerin ist ein Unternehmen im Bereich der Autovermietung. Sie nahm den beklagten Transportunternehmer vor dem Landgericht Baden-Baden auf Schadensersatz in Anspruch. Der Beklagte war von der Klägerin beauftragt worden, eines ihrer Fahrzeuge mit einem Autotransporter von Nizza nach Baden-Baden zu bringen. Bei dem Transport wurde das Dach des auf der unteren Transportebene abgestellten PKW beschädigt, als sich das obere Transportplateau absenkte. Nach Einholung eines Gutachtens erkannte der Beklagte den Klageanspruch an. Daraufhin erging Anerkenntnisurteil, nach welchem die Kosten des Rechtsstreits vom Beklagten zu tragen sind.
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